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Notizen machen

Erster Termin

Was Sie wissen sollten

Eine ergotherapeutische Behandlung wird ärztlich verordnet und kann als Leistung der Krankenversicherung erfolgen. Fragen Sie zuerst Ihren Hausarzt, Neurologen, Psychologen, Orthopäden oder Ihren Kinderarzt, ob er in Ihrem Fall eine ergotherapeutische Behandlung für angezeigt hält. Die Therapie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet das Erstgespräch und die ergotherapeutische Diagnosestellung, sowie die Behandlung von Einschränkungen im Alltag, aber auch Maßnahmen zur Prävention. In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse auch über eine Zuzahlungsbefreiung.
Neben der Erörterung der gesundheitlichen Entwicklung in der Vergangenheit werden die bedeutungsvollen Ziele mit den Wünschen des Klienten gemeinsam erstellt.
Hierzu nutzen wie die unten angeführten Anamnesebögen. Um Ihnen genügend Zeit und Ruhe beim Ausfüllen der Bögen einzuräumen finden Sie folgende Bögen zum direkten Ausdrucken:

Anamesebogen Neurologie Elternfragebogen Kindergartenkind
Elternfragebogen Schulkind Erzieherfragebogen Lehrerfragebogen

Bringen Sie diesen gerne zum ersten Termin ausgefüllt mit.

Rezept übergeben Arzt

Zuzahlung

Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von vornherein zuzahlungsbefreit. Alle anderen, auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, leisten einen Eigenanteil:

  • Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10 % des Rezeptwertes, zuzüglich 10,00€ pro Rezept (Verordnungsblattgebühr)
  • Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben


Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.

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