Was Sie wissen sollten
Eine ergotherapeutische Behandlung wird ärztlich verordnet und kann als Leistung der Krankenversicherung erfolgen. Fragen Sie zuerst Ihren Hausarzt, Neurologen, Psychologen, Orthopäden oder Ihren Kinderarzt, ob er in Ihrem Fall eine ergotherapeutische Behandlung für angezeigt hält. Die Therapie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet das Erstgespräch und die ergotherapeutische Diagnosestellung, sowie die Behandlung von Einschränkungen im Alltag, aber auch Maßnahmen zur Prävention. In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse auch über eine Zuzahlungsbefreiung.
Neben der Erörterung der gesundheitlichen Entwicklung in der Vergangenheit werden die bedeutungsvollen Ziele mit den Wünschen des Klienten gemeinsam erstellt.
Hierzu nutzen wie die unten angeführten Anamnesebögen. Um Ihnen genügend Zeit und Ruhe beim Ausfüllen der Bögen einzuräumen finden Sie folgende Bögen zum direkten Ausdrucken:
Anamesebogen Neurologie
Elternfragebogen Kindergartenkind
Elternfragebogen Schulkind
Erzieherfragebogen
Lehrerfragebogen
Bringen Sie diesen gerne zum ersten Termin ausgefüllt mit.